I.f.G.V. Erstattungszentrum.

Anspruch auf Behandlung.

Projekt Beschreibung

versmanagement

Erstattungszentrum

Im Gesetz steht, dass der Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung hat. Die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist die Voraussetzung, dass innovative Leistungen und Methoden, entwickelt von Ärzten, dem Patienten zu gute kommen.

Für neue Diagnose- und Therapieverfahren im ambulanten Bereich entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, ob diese den genannten Anforderungen genügen und somit von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können.
Für die Erstattung Neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im stationären Bereich ist in der Regel das InEK verantwortlich.

Das I.f.G.V. prüft Methoden und Produkte auf Ihre Möglichkeiten zur Erstattung im Deutschen Gesundheitssystem. Hierbei richten wir uns streng nach den Vorgaben der Selbstverwaltung. Nach erfolgreicher Prüfung begleitet Sie das I.f.G.V. durch die Erstattungsprozeduren.

 

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